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John Doe
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Der Erwerb einer Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung ist in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Sowohl die Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer greifen in solchen Fällen, und die Steuerlast kann je nach Konstellation erheblich sein. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Zusammenhang mit Immobilien und geben Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie steuerliche Belastungen möglichst gering halten können.

In Deutschland unterliegen sowohl Erbschaften als auch Schenkungen der Steuerpflicht, sofern der Wert der Zuwendung bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Freibeträge umfassen auch alle vorherigen Schenkungen der letzten 10 Jahre zwischen exakt diesen beiden Personen und sind dann abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser bzw. Schenker und dem Erwerber. Für Ehegatten gilt beispielsweise ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro.

Steuerliche Aspekte bei Schenkung von Immobilien

Auch bei der Schenkung einer Immobilie ist der Verkehrswert der Immobilie entscheidend für die Steuerberechnung. Anders als bei Erbschaften greifen hier keine Sonderregelungen für selbst genutzte Immobilien. Dennoch können durch geschickte Planung und Aufteilung der Schenkung auf mehrere Jahre oder Jahrzehnte Steuern gespart werden.

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