Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers
Die/der Verstorbene kann durch letztwillige Verfügung (Testament) bestimmen, dass ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Anordnungen ausführen soll. Die/der Verstorbene erreicht damit, dass der letzte Wille durch eine Person des Vertrauens ausgeführt wird.
Anlass einer solchen Testamentsvollstreckung kann sein, dass die/der Verstorbene Streit unter den Erben vermeiden oder zur Entlastung der Erben die Verwaltung der Nachlassabwicklung einer geschäftsgewandten Person übertragen will, etwa um eine sinnvolle Aufteilung des Nachlasses unter den Erben zu gewährleisten. Als Testamentsvollstrecker kommen insbesondere Vertraute der/des Verstorbenen in Betracht, aber auch professionelle Testamentsvollstrecker, die mit den rechtlichen und steuerlichen Problemstellungen der Nachlassverwaltung und -verteilung besonders vertraut sind.