Ein Erbschein ist ein durch das zuständige Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das ausweist, wer mit welchem Anteil Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Das Nachlassgericht erteilt den Erbschein nur auf Antrag eines Erben (also nicht automatisch) und nach Prüfung des Erbfalls. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung des Erbscheins wissen müssen.
Ein Erbschein ist ein durch das zuständige Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das ausweist, wer mit welchem Anteil Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Das Nachlassgericht erteilt den Erbschein nur auf Antrag eines Erben (also nicht automatisch) und nach Prüfung des Erbfalls.
Ein Erbschein löst Gebühren aus, die sich nach dem Nachlasswert richten. In folgenden Konstellationen sollten Sie diese Gebühren in Kauf nehmen und einen Erbschein beantragen:
Wenn danach ein Erbschein benötigt wird, gilt: Beantragen Sie ihn besser früh als spät. Dies bringt Kostenvorteile bei der Umschreibung im Grundbuch und Sie können schneller über Konten und Depots verfügen (z.B. um Verluste, die erbschaftssteuerlich nicht mindern berücksichtigt werden, zu vermeiden).
Mit dem Erbschein ist es möglich, sich im Rechts- sowie Geschäftsverkehr gegenüber Ämtern, Banken und Versicherungen als Erbe auszuweisen.
Es gibt mehr als nur eine Art von Erbschein.
Den Erbschein beantragt der Erbe direkt beim zuständigen Nachlassgericht, wobei der Antrag auch über einen Notar beim Nachlassgericht gestellt werden kann. Das zuständige Nachlassgericht ist in aller Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort, also dem Wohnsitz, des Erblassers. Für den Antrag gibt es keine Fristen, bei Bedarf kann der Antrag also auch noch Jahre nach dem Erbfall gestellt werden (empfehlenswert ist das aber nicht).
Es muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden; in Zweifels- oder Streitfällen kann das Verfahren mehrere Monate betragen. Vollständige Angaben beschleunigen die Bearbeitungszeit.
Der Antrag kann bei persönlichem Erscheinen vor dem nachlassgericht mündlich erklärt werden und wird vom Gericht protokolliert. Der oder die Antragsteller müssen dazu eidesstaatlich versichern, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
Der Antrag kann auch selbst oder mithilfe eines Notars verfasst werden. Ein einfaches Schreiben an das Gericht ist nicht ausreichend.
Der Erblotse unterstützt Sie online bei der Beantragung Ihres Erbscheins. Sie können ein vollständiges Datenblatt mit Hinweis auf beizubringende Unterlagen erstellen, ausdrucken und direkt an das Nachlassgericht versenden, oder auf dieser Grundlage direkt einen Notartermin erhalten. Diese Begleitung hilft Ihnen dabei, nichts zu vergessen und bündelt alles erforderliche Wissen und organisiert ihnen die nächsten Schritte. Registrieren Sie sich dafür kostenlos auf Erblotse.de und erhalten Informationen und Hilfe zur Ermittlung aller Erben, der Berechnung der Erbquoten sowie des Nachlasswertes, den Gebühren für Ihren Erbschein und den einzureichenden Dokumenten.
Der Erblotse begleitet Sie unkompliziert und stressfrei bei Ihrem Antrag und vermittelt Ihnen bei Bedarf Expert:innen, die Dokumente für Sie beschaffen und unbekannte Erben ermitteln.
Beachten Sie, dass Sie das Erbe mit der Beantragung des Erbscheins annehmen und so auch Schulden und Lasten im Nachlass übernehmen.
Tipp: Gerne unterstützen Sie unsere Nachlassexpert:innen bei der Beantragung Ihres Erbscheins.
Für die Antragstellung werden in aller Regel folgende Dokumente benötigt und sind beim Nachlassgericht vorzulegen:
Für einen Erbschein entfallen Gebühren, die sich nach dem Wert des Nachlasses abzüglich der Schulden richten. Die Gebühren werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und lassen sich mithilfe von Gebührentabellen errechnen, die Anlagen zum Gesetz sind. Es können zusätzlich Kosten für eidesstattliche Erklärungen anfallen und die tatsächlichen Kosten des Antrags beim Nachlassgericht können die grundlegenden Gebühren teils übersteigen. Um Ihnen eine Vorstellung von den Gebühren zu vermitteln, hier folgende Tabelle:
Jetzt Erbscheinsantrag starten.
Wir führen Sie zuerst durch einen kurzen Fragebogen – mit Ihren Antworten erstellt der Erblotse sofort eine auf Ihren Erbfall abgestimmte Anleitung.