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Wie beantrage ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist ein durch das zuständige Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das ausweist, wer mit welchem Anteil Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Das Nachlassgericht erteilt den Erbschein nur auf Antrag eines Erben (also nicht automatisch) und nach Prüfung des Erbfalls. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung des Erbscheins wissen müssen.

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Der Erbschein – Was ist das?

Ein Erbschein ist ein durch das zuständige Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das ausweist, wer mit welchem Anteil Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Das Nachlassgericht erteilt den Erbschein nur auf Antrag eines Erben (also nicht automatisch) und nach Prüfung des Erbfalls.

Soll oder muss ich einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein löst Gebühren aus, die sich nach dem Nachlasswert richten. In folgenden Konstellationen sollten Sie diese Gebühren in Kauf nehmen und einen Erbschein beantragen:

  • Immobile im Nachlass und kein notarielles Testament: Damit die Erben als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, benötigen sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Liegt kein gültiges notarielles Testament vor, müssen sie zum Nachweis einen Erbschein beantragen.
  • Zugriff auf Bankkonten und -depots: Banken und andere Finanzdienstleister fordern häufig einen Erbschein, bevor sie den Erben den Zugriff auf Konten, Depots und Fonds einräumen. Sie dürfen eigentlich nicht pauschal auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, sondern müssen auch andere Nachweise gelten lassen. Faktisch müssen die Erben aber einen Erbschein beantragen, wenn sie zügig auf Konten und Depots zugreifen wollen.
  • Zweifel am / Streit um das Erbrecht: Wenn ein oder mehrere Testamente oder Erbvertrag/-verträge vorliegen, kann es Zweifeln unterliegen, wer mit welchem Anteil Erbe geworden ist. Diese Zweifel oder Streitigkeiten können in der Regel am Besten im Erbscheinsverfahren geklärt werden. Das Nachlassgericht prüft den Erbfall, hört die Beteiligten an und entscheidet dann, indem es im Erbschein das Prüfungsergebnis ausweist. Obwohl Erben sich im Erbscheinsverfahren nicht durch eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, kann dies in rechtlich kniffeligen Fällen ratsam sein.

Wenn danach ein Erbschein benötigt wird, gilt: Beantragen Sie ihn besser früh als spät. Dies bringt Kostenvorteile bei der Umschreibung im Grundbuch und Sie können schneller über Konten und Depots verfügen (z.B. um Verluste, die erbschaftssteuerlich nicht mindern berücksichtigt werden, zu vermeiden).

Mit dem Erbschein ist es möglich, sich im Rechts- sowie Geschäftsverkehr gegenüber Ämtern, Banken und Versicherungen als Erbe auszuweisen.

Verschiedene Arten des Erbscheins

Es gibt mehr als nur eine Art von Erbschein.

  • Der Alleinerbschein wird als Erbnachweis für Alleinerben ausgestellt.
  • Gibt es mehr als nur einen Erben, erteilt das Gericht auf Antrag einen gemeinschaftlichen Erbschein, welcher alle Erben und ihre Anteile an der Erbschaft ausweist. Voraussetzung dafür ist u.a., dass alle ausgewiesenen Erben die Erbschaft bereits angenommen haben und die jeweiligen Erbanteile beziffert sind. Ein bevollmächtigter Erbe kann den Antrag vertretend für die Erbengemeinschaft stellen.
  • Einzelne Miterben einer Erbengemeinschaft können auch nur für sich einen Teilerbschein beantragen, der lediglich Auskunft ihren individuellen Erbanteil. Auch die Beantragung eines Erbscheins für eine sich nach ausländischem Recht richtende Erbschaft ist möglich, sofern sich ein Teil des Erbes in Deutschland befindet. Der Erbschein betrifft dann ausschließlich den im Inland befindlichen Teil.

Wo, wie und wann beantragt man einen Erbschein?

Den Erbschein beantragt der Erbe direkt beim zuständigen Nachlassgericht, wobei der Antrag auch über einen Notar beim Nachlassgericht gestellt werden kann. Das zuständige Nachlassgericht ist in aller Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort, also dem Wohnsitz, des Erblassers. Für den Antrag gibt es keine Fristen, bei Bedarf kann der Antrag also auch noch Jahre nach dem Erbfall gestellt werden (empfehlenswert ist das aber nicht).

Es muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden; in Zweifels- oder Streitfällen kann das Verfahren mehrere Monate betragen. Vollständige Angaben beschleunigen die Bearbeitungszeit.

Der Antrag kann bei persönlichem Erscheinen vor dem nachlassgericht mündlich erklärt werden und wird vom Gericht protokolliert. Der oder die Antragsteller müssen dazu eidesstaatlich versichern, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

Der Antrag kann auch selbst oder mithilfe eines Notars verfasst werden. Ein einfaches Schreiben an das Gericht ist nicht ausreichend.

Der Erblotse unterstützt Sie online bei der Beantragung Ihres Erbscheins. Sie können ein vollständiges Datenblatt mit Hinweis auf beizubringende Unterlagen erstellen, ausdrucken und direkt an das Nachlassgericht versenden, oder auf dieser Grundlage direkt einen Notartermin erhalten. Diese Begleitung hilft Ihnen dabei, nichts zu vergessen und bündelt alles erforderliche Wissen und organisiert ihnen die nächsten Schritte. Registrieren Sie sich dafür kostenlos auf Erblotse.de und erhalten Informationen und Hilfe zur Ermittlung aller Erben, der Berechnung der Erbquoten sowie des Nachlasswertes, den Gebühren für Ihren Erbschein und den einzureichenden Dokumenten.

Der Erblotse begleitet Sie unkompliziert und stressfrei bei Ihrem Antrag und vermittelt Ihnen bei Bedarf Expert:innen, die Dokumente für Sie beschaffen und unbekannte Erben ermitteln.

Beachten Sie, dass Sie das Erbe mit der Beantragung des Erbscheins annehmen und so auch Schulden und Lasten im Nachlass übernehmen.

Tipp: Gerne unterstützen Sie unsere Nachlassexpert:innen bei der Beantragung Ihres Erbscheins.

Diese Dokumente benötigen Sie zusätzlich zum schriftlichen Antrag

Für die Antragstellung werden in aller Regel folgende Dokumente benötigt und sind beim Nachlassgericht vorzulegen:

  • Ausweisdokument, also Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • Sterbeurkunde des Erblassers,
  • Familienstammbuch, um die Verwandschaft zu dokumentieren oder die gesetzliche Erbfolge nachzuvollziehen,
  • Auskünfte darüber, ob es einen gerichtlich anhängigen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt, bspw. wegen eines Streits in der Erbengemeinschaft,
  • Namen und Adressen aller Miterben, zur Beschleunigung des Prozesses zudem deren Vollmachten,
  • Nachweise, die bestätigen, dass bestimmte Personen nicht mehr Erben sind – bspw. Sterbeurkunden und Erbausschlagungs- oder Erbverzichtserklärungen,
  • falls vorhanden Testamente oder Erbverträge,
  • Informationen über den Güterstand bei Eheleuten oder Vermögensstand im Fall einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • Angabe des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Verstorbenen.

Kosten des Erbscheins

Für einen Erbschein entfallen Gebühren, die sich nach dem Wert des Nachlasses abzüglich der Schulden richten. Die Gebühren werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und lassen sich mithilfe von Gebührentabellen errechnen, die Anlagen zum Gesetz sind. Es können zusätzlich Kosten für eidesstattliche Erklärungen anfallen und die tatsächlichen Kosten des Antrags beim Nachlassgericht können die grundlegenden Gebühren teils übersteigen. Um Ihnen eine Vorstellung von den Gebühren zu vermitteln, hier folgende Tabelle:

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