
Kapitalvernichtung beim Erben und Vererben vermeiden!
Beim Erben geht oft viel Geld verloren, häufig durch vermeidbare Fehler. Streit in der Erbengemeinschaft, steuerliche Nachteile oder unklare Testamente führen oft zu Vermögensverlusten. Dieser Artikel zeigt mit Beispielen, wie sich Erben und Erblasser davor schützen können und worauf es bei Testament, Nachlassplanung und Erbengemeinschaft ankommt.
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Ein Erbfall bedeutet nicht automatisch ein finanzieller Zugewinn. Im Gegenteil: Ohne kluge Vorbereitung und klare Regelungen kann ein über Jahre aufgebautes Vermögen innerhalb kürzester Zeit erheblich an Wert verlieren. Streitigkeiten, Versäumnisse oder fehlende Planung führen regelmäßig zu massiven finanziellen Einbußen – für die Erben, aber auch für das Andenken des Erblassers. Hier sind fünf eindrückliche Beispiele, wie Kapital beim Erben und Vererben vernichtet werden kann – und wie man es besser macht.
1. Die streitige Erbengemeinschaft: Immobilienverlust durch Zwangsversteigerung
Eine Erbengemeinschaft erhält ein attraktives Kaufangebot für eine geerbte Immobilie – 900.000 Euro. Doch ein Miterbe blockiert die Zustimmung zum Verkauf. Die Fronten verhärten sich, das Angebot verfällt. Schließlich bleibt nur noch der Weg der Zwangsversteigerung. Ergebnis: Die Immobilie wird für lediglich 350.000 Euro versteigert – ein Verlust von rund 60 % des ursprünglichen Marktwerts.
Lektion: Ohne Einigkeit in der Erbengemeinschaft wird Vermögen vernichtet. Eine klare Nachfolgeregelung oder ein Testament mit Teilungsanordnung kann solche Konflikte vorbeugen.
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2. Aktien nach dem Crash: Wenn der Verkaufszeitpunkt verpasst wird
Im Nachlass befinden sich Wertpapiere. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten gegenüber der depotführenden Bank kann die Erbengemeinschaft die Aktien zunächst nicht veräußern. Währenddessen bricht der Markt ein. Erst nach dem Crash gelingt der Verkauf – mit einem Wertverlust von 30 %.
Lektion: Wer Wertpapiere vererbt, sollte sicherstellen, dass die Erben schnell darüber verfügen können. Eine frühzeitige Depotvollmacht oder klare testamentarische Regelung können hier entscheidend sein.
Finanzierung
Stellen Sie sicher, dass genug Geld zur Versorgung Ihres Tieres eingeplant ist – für Futter, Pflege, Tierarztbesuche und eventuell besondere medizinische oder organisatorische Bedürfnisse.
Denken Sie auch an eine Reserve für unerwartete Ausgaben. Die versorgende Person darf bei Wunsch für ihren Aufwand auch angemessen entschädigt werden.
Vollmacht
Ein Vermächtnis oder eine Auflage wird zwar grundsätzlich bereits mit dem Todeseintritt fällig, jedoch dauert es bis zur Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht häufig mehrere Wochen. Erst danach können die Vermächtnisnehmer an den oder die Erben herantreten um das Tier von diesem herauszuverlangen. Der Begünstigte kann sich das Tier nach dem Todeseintritt nicht einfach nehmen! Sollte es Streit unter den Erben geben, kann sich die Herausgabe um weitere Wochen oder Monate verzögern. Es ist daher anzudenken demjenigen, der nach ihrem Tod das Tier erhalten soll, schon zu Lebzeiten eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, die diesen berechtigt nach ihrem Tod das Tier an sich zu nehmen. Die Vollmacht kann daher auch so ausgestaltet werden, dass sie erst nach dem Eintritt ihres Todes wirksam wird.
Sachkenntnis und Organisation
Wer soll sich konkret kümmern? Hat die Person Zeit, Raum und Erfahrung mit dem Tier? Wer springt ein bei Krankheit oder Urlaub?
Legen Sie am besten eine Notfallakte für Ihr Tier an mit Informationen zu Fütterung, Gesundheitszustand, bevorzugtem Tierarzt sowie Besonderheiten im Verhalten
Fazit: Tierliebe im Testament richtig gestalten
Auch wenn ein Tier in Deutschland nicht erben kann, gibt es viele Möglichkeiten, es dennoch abzusichern. Mit einem durchdachten Testament und weiteren Vorsorgemaßnahmen können Sie dafür sorgen, dass Ihr Tier in guten Händen bleibt – und dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Eine juristische Beratung ist sinnvoll, um die passende Lösung für Ihren Einzelfall zu finden – wir unterstützen Sie gern dabei.
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3. Versäumte Abschichtung: Mehr Steuern für die Erben
Ein vermögender Erblasser unterlässt es, sein Vermögen rechtzeitig zu Lebzeiten durch Schenkungen oder strategische Vermögensübertragungen zu reduzieren. Die Erben überschreiten die steuerlichen Freibeträge deutlich und müssen hohe Erbschaftsteuern zahlen – der effektive Verlust: 19 % des vererbten Vermögens.
Lektion: Wer frühzeitig handelt, kann steuerliche Freibeträge optimal nutzen – und durch gezielte Abschichtungen Vermögen langfristig erhalten.
4. Unklarer letzter Wille: Streit führt zu Prozesskosten
Das Testament enthält widersprüchliche Formulierungen. Mehrere Erbprätendenten (ein bemerkenswert schönes Wort für potenzielle Erben) beanspruchen den Nachlass. Der Streit landet vor Gericht. Am Ende verschlingen Anwalts- und Gerichtskosten einen erheblichen Teil des Erbes – etwa 15 % des Nachlasswertes.
Lektion: Ein Testament sollte eindeutig, aktuell und rechtssicher formuliert sein. Juristische Beratung bei der Erstellung zahlt sich aus.
5. Veraltetes Testament: Kaufinteressent springt ab
Der Erblasser hinterlässt ein Testament, das nicht mehr zur aktuellen Vermögens- und Familiensituation passt. Der Erbschein für den Verkauf der geerbten Immobilie verzögert sich um mehr als ein Jahr. Der erste Kaufinteressent verliert das Interesse – der neue Käufer zahlt deutlich weniger. Der Wertverlust: 20 %.
Lektion: Ein Testament ist kein einmaliges Dokument. Es sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Fazit: Wer nicht plant, verliert
Diese Beispiele zeigen eindrücklich: Die häufigsten Ursachen für Kapitalvernichtung beim Erben und Vererben sind keine Schicksalsschläge – sondern menschliche Fehler, Versäumnisse und mangelnde Vorbereitung. Wer rechtzeitig plant, klare Regelungen trifft und sich kompetent beraten lässt, kann sein Lebenswerk bewahren – und seinen Erben echten Wert hinterlassen.
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass nicht zur Belastung wird? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.
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