Digitaler Nachlass

Dr. Thomas Asmus
Mitgründer, Rechtsanwalt und Steuerberater
Stand:
February 12, 2024
Lesedauer:
4
min

Der digitale Nachlass wird nicht nach besonderen Regeln vererbt, sondern ist Teil des Gesamtnachlasses. Das bedeutet, dass die Erben grundsätzlich Zugriffsrechte auf die digitalen Daten und Inhalte haben, wenn die Erblasser keine anderen Regelungen getroffen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, was zum digitalen Erbe gehört, wie Sie Zugang zum digitalen Erbe erhalten und wie Sie vorsorgen können, um Ihren Hinterbliebenen eines Tages die Regelung Ihres digitalen Nachlasses zu erleichtern.

Was versteht man unter digitalem Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören alle digitalen Daten und Inhalte, die eine Person zu Lebzeiten erstellt oder genutzt hat. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Elektronische Bücher, Musik, Filme und Spiele
  • Digitale Wertpapiere und Kryptowährungen (z.B. Bitcoin)
  • Persönlichkeits- und Urheberrechte an Texten, Bildern, Videos etc.
  • Nutzerkonten in sozialen Netzwerken (z.B. Instagram, Facebook, WhatsApp)
  • Nutzerkonten für das Online-Banking
  • Vertragsbeziehungen zu E-Mail-Diensten (z.B. Outlook, Gmail)
  • Kostenpflichtige Verträge mit Streaming-Diensten (z.B. Netflix, Spotify)
  • Cloud-Dienste und Speichermedien (z.B. iCloud)  

Was tun mit dem digitalen Nachlass?

1. Verschaffen Sie sich Zugang

Der Zugang zum digitalen Nachlass gestaltet sich mitunter schwierig. Sie benötigen die Zugangsdaten, um z.B. über Bildrechte und Kommunikationsinhalte, oder digitale Währungen der oder des Verstorbenen zu verfügen. Außerdem können Sie Abonnements von Streaming- und Musikdiensten, die die Erblasser zu Lebzeiten abgeschlossen haben, oftmals nur kündigen, wenn Ihnen die Zugangsdaten bekannt sind.

Suchen Sie in den Unterlagen und auf dem Computer, Tablet und Mobiltelefon des/der Verstorbenen nach Zugangsdaten. Zugangsdaten bestehen meistens aus einem Benutzernamen (E-Mail-Adresse, Kundennummer o.ä.) und einem dazugehörigen Passwort. Beginnen Sie mit dem E-Mail-Account. Mit Hilfe der E-Mail-Adresse und des dazugehörigen Passworts können Sie viele Passwörter für andere Internetseiten zurücksetzen und neu vergeben. Dies ermöglicht Ihnen auf unterschiedliche Internetkonten der/des Verstorbenen zuzugreifen, ohne jedes einzelne Passwort zu kennen.  

Wenn Sie die Zugangsdaten nicht finden, sollten Sie den E-Mail-Dienst kontaktieren. Dieser ist laut Rechtsprechung des BGH verpflichtet, Ihnen Zugriff auf das Konto des Verstorbenen zu gewähren. Sie müssen sich allerdings als Erbberechtigter ausweisen können.

Um auf Computer und Handys des Verstorbenen zugreifen zu können, benötigen Sie oft ebenfalls ein Passwort. Ist dieses nicht bekannt, haben Sie die Möglichkeit, die Festplatte von einem Computerspezialisten auslesen zu lassen. Das Auslesen von Handydaten ist hingegen ohne die Sicherheitsnummer und den SIM-Karten-Code kaum möglich.  

2. Kündigen Sie Abonnements und Verträge

Suchen Sie in den E-Mail-Konten und anderen Online-Profilen nach kostenpflichtigen Abonnements und offenen Rechnungen des Verstorbenen. Abonnements sollten Sie kündigen, wenn Sie diese nicht nutzen, sonst kann es teuer werden. Nutzen Sie hierzu am besten unseren kostenlosen Erblotse-Kündigungsservice, um sich Zeit und Arbeit zu ersparen. Erstellen Sie sich hierfür einfach ein Konto auf Erblotse.de und wählen Sie die Aufgabe "Zeitkritische Aufgaben erledigen". In einigen Fällen sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienste besondere Regelungen für den Todesfall (Sonderkündigungsrecht) vor. Wenn dies nicht der Fall ist, steht Ihnen als Erbe das ordentliche Kündigungsrecht zu, da sie in den Vertrag des Verstorbenen eingetreten sind.  

3. Überlegen Sie, welche Konten bestehen bleiben sollen

Es ist Ihre Entscheidung, was mit den unterschiedlichen Profilen und Konten passieren soll, sofern Ihnen der Verstorbene keine Vorgaben gemacht hat. Sie können sie selbst nutzen oder kündigen bzw. löschen. Bestimmte Profile sozialer Netzwerke können Sie in den sogenannten Gedenkzustand versetzen. Bevor Sie ein Profil oder Konto löschen, sollten Sie alle Fotos und Texte speichern, die Sie behalten wollen.

Wie kann ich meinen digitalen Nachlass vorsorglich regeln?

Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass rechtzeitig, um Ihren Angehörigen Stress und Kosten zu ersparen. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

Machen Sie eine Bestandsaufnahme aller Ihrer Online-Konten und digitalen Geräte, auf denen sich möglicherweise wichtige Informationen oder Dateien befinden. Erstellen Sie eine Liste mit allen Benutzernamen und Kennwörtern und bewahren Sie diese sicher auf (z.B. in einem Bankschließfach). Alternativ können Sie auch auf einen digitalen Passwort-Manager zurückgreifen. Denken Sie daran, die Liste regelmäßig zu aktualisieren.

Legen Sie anschließend fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten geschehen soll, wenn Sie sie nicht mehr selbst verwalten können. Zum Beispiel, ob Sie Ihre Profile in sozialen Netzwerken löschen oder in einen Gedenkzustand versetzen lassen wollen. Beachten Sie, dass Ihr digitaler Nachlass wie Ihr realer Nachlass vererbt wird. Das bedeutet, dass Ihre Erben Zugriffsrechte auf Ihre Daten (z.B. auch WhatsApp Nachrichten) haben, wenn Sie keine anderen Regelungen getroffen haben. Überlegen Sie daher gut, welche Daten für Ihre Angehörigen wichtig oder wertvoll sind, und welche gelöscht werden sollen. Diese Regelungen können Sie auf der Liste mit den Zugangsdaten oder in Ihrem Testament festhalten.

Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie zur Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses bevollmächtigen. Die Vollmacht sollte datiert sowie unterschrieben sein und über den Tod hinauswirken. Händigen Sie diese anschließend der bevollmächtigten Person aus und informieren Sie sie über den Aufbewahrungsort der Zugangsdaten. Schließlich vermerken Sie noch in Ihrem Testament, wen Sie für die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses bevollmächtigt haben.  

Einige Unternehmen wie Facebook, Instagram oder Google bieten eigene Services für Hinterbliebene an, mit denen Sie einen Nachlasskontakt festlegen oder einen Gedenkzustand für Ihr Profil einrichten können.

Indem Sie Ihren digitalen Nachlass vorsorglich regeln, können Sie Ihren Angehörigen viel Arbeit und Ärger ersparen und sicherstellen, dass Ihr digitales Erbe in Ihrem Sinne verwaltet wird.

Sie wünschen sich Hilfe bei der Bearbeitung Ihres Erbfalls? Unsere Nachlassexperten beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin.

Häufig gestellte Fragen zum digitalen Nachlass

Wie kann der digitale Nachlass geregelt werden? Es ist ratsam, sich frühzeitig um den digitalen Nachlass zu kümmern. Eine Liste aller Accounts und Passwörter sollte erstellt und sicher verwahrt werden. Es kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die sich nach dem Tod um den digitalen Nachlass kümmert.
Wer erbt den digitalen Nachlass? Ohne Testament erben die gesetzlichen Erben. Mit einem Testament können Sie jemanden bestimmen, der Ihre Daten verwaltet. Alternativ können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen.
Was geschieht nach dem Tod mit den digitalen Daten? Nach dem Tod einer Person bleiben die digitalen Daten erhalten. Es ist ratsam, sich frühzeitig um den digitalen Nachlass zu kümmern, indem man eine Liste aller Accounts und Passwörter anlegt und diese sicher verwahrt.
Was gehört zum digitalen Nachlass? Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Daten, die eine Person im Internet besitzt. Dazu gehören E-Mail-Accounts, Online-Profile in sozialen Netzwerken, Bilder und Dokumente in Online-Speichern sowie Konten für Online-Shops und Online-Banking.

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