Bei der Verteilung des Erbes gibt es oft Meinungsverschiedenheiten. Wie können die Erben diese lösen und sich einigen?
Ein Erbfall führt nicht selten zu Konflikten im Kreis der Hinterbliebenen. Das ist wenig verwunderlich, denn die Situation verlangt ihnen viel ab: Sie sind meist in tiefer Trauer, müssen sich aber - ganz sachlich - um das Erbe kümmern, testamentarische Anordnungen erfüllen und den Nachlass verwalten. Rechtliche Fragen, steuerliche Fragen, Organisatorisches - wenn mehrere Personen erben (Erbengemeinschaft), ist die Situation komplex, da alle Maßnahmen miteinander abgestimmt werden müssen.
Das birgt viel Konfliktpotential. Naturgemäß beurteilen die Hinterbliebenen die eigenen Rechte und Pflichten zunächst mit ihrem inneren „Gerechtigkeitskompass“, ohne die tatsächliche Rechtslage beurteilen zu können. Und einige Menschen wollen bei einem Erbfall auch einfach nur das finanziell Beste für sich herausholen.
Typische Konfliktherde in Erbengemeinschaften sind:
Die Situation nach einem Erbfall kann sehr treffend mit einem Bild ausgedrückt werden:
Alle über den Erbfall und den ungeteilten Nachlass verbundenen Personen sitzen gemeinsam mit der wertvollen Fracht (Nachlass) in einem Boot auf dem offenen Meer. In der Zeit bis zum Einlaufen in den sicheren Hafen (also während der Nachlassabwicklung und -verteilung) ist es sinnvoll, konstruktiv zusammenzuwirken. Doch ungelöste Konflikte und Streit gefährden das gemeinsame Ziel. Die Fahrt auf dem offenen Meer dauert länger als nötig, die Stimmung an Bord wird schlechter, die Risiken durch Wetterkapriolen (Unvorhersehbares) steigen und im Extremfall kentert das Boot und die Fracht geht verloren.
Nun sind konstruktive Verhandlungen im Streitfall leider oft nicht möglich. Sei es, weil der Sachverhalt unklar ist oder weil rechtliche Fehlvorstellungen bestehen, die sich zudem oft mit familiären Themen vermischen. Die gemeinsame Familiengeschichte, individuelle Vorstellungen von Fairness und unterschiedliche Interessen der Beteiligten können so eine schwer auflösbare Gemengelage bilden. Da hilft es, eine/einen erfahrene/n Lots:in mit an Bord zu nehmen, die/der das Schiff mit klarem Blick in den sicheren Hafen navigiert und dabei hilft, bestehende Konflikte konstruktiv, schnell, kostengünstig und fair zu bereinigen.
Zunächst sollten die Hinterbliebenen sich mit dem Erbfall befassen und feststellen, an welchen Punkten sie Einigkeit erzielen können. Um dies kostenschonend zu ermöglichen, wurde der Erblotse entwickelt. Er soll den Erben ermöglichen, notwendige Schritte und Handlungsoptionen zu erkennen und sich selbständig über den Umgang mit dem Nachlass zu verständigen. Hierbei können sie an Grenzen kommen, denn eine digitale Unterstützung kann nicht jeden individuellen Fall sachgerecht bewerten oder alle auftretenden Fragen beantworten.
Bei Zweifelsfällen oder Streitpunkten, in denen selbst der Erblotse mit seinen zahlreichen Informationen und Anleitungen Hinterbliebenen nicht weiterhelfen kann, sollten sich Erben professionellen Rat einholen. Das muss nicht bedeuten, dass jeder sich eine/einen eigene/n Rechtsanwält:in an die Seite holt und dann ein kostenintensiver Rechtsstreit vor Gericht geführt wird. Oft geht es einfacher, schneller und kostensparender.
Streitigkeiten unter Erben sind keine Seltenheit. Der Erblotse bietet passende Strategien und zeigt den Weg zur Lösung bestehender Konflikte. Je nach individueller Problemstellung sind folgende Ansätze stets vielversprechend:
1. Erbscheinsverfahren
Ist die Erbfolge unklar, gibt es Streit über Erbquoten oder die Auslegung eines handschriftlich verfassten Testaments, können Erben diese wichtigen Rechtsfragen im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht relativ schnell und kostengünstig klären lassen.
Gilt die gesetzliche Erbfolge, wird der Erbschein ohnehin als Nachweis gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt benötigt (falls eine Immobilie zum Nachlass gehört). Sollten hingegen ein notariell beurkundetes Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegen, genügt zur Legitimation meist schon die Vorlage des gerichtlichen Eröffnungsprotokolls (Protokoll über die Eröffnung des Testaments oder Erbvertrags).
Der Erbschein wird direkt beim zuständigen Nachlassgericht (am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen) oder einer/einem Notar:in beantragt. Die Antragstellung bei der/beim Notar:in verursacht keine Zusatzkosten und hat den Vorteil, dass sie/er - als Expert:in für Vertragsgestaltung - auch Tipps zur optimalen Nachlassverteilung geben, Auslegungsfragen klären und auf eine frühe, einvernehmliche Einigung zwischen den Beteiligten hinwirken kann.
Um einen Erbschein zu erhalten, benötigen Erben ein Nachlassverzeichnis und müssen beim zuständigen Nachlassgericht eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist der Erblotse eine große Hilfe.
2. Mediation
Unsere zertifizierten Mediator:innen sind ausgebildete Streitlöser:innen. Sie sind zwar auch als Rechtsanwält:innen qualifiziert, der Schwerpunkt ihrer Beratung liegt in Erbfällen jedoch eher in der Moderation. Sie begleiten die Verhandlungen und Gespräche der Erben untereinander und stellen sicher, dass die Interessen aller Beteiligten hinreichend berücksichtigt werden.
Im Mediationsverfahren erhalten die Beteiligten also keine rechtlichen Gutachten, sondern vielmehr professionelle Unterstützung beim internen Interessenausgleich. Die Kosten liegen deutlich unter denen eines Streits vor Gericht.
3. Schlichtungsverfahren
Unsere Schlichter:innen sind Notar:innen und damit von Berufs wegen im Erbrecht besonders versiert. Ihre Expertise im Bereich der rechtlichen Gestaltung der Nachlassverteilung macht sie erfahren darin, zusammen mit den Beteiligten interessengerechte Lösungen zu entwickeln.
Vorteile der Schlichtung:
Was sind die Voraussetzungen eines Schlichtungsverfahrens?
Voraussetzung für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist das Einverständnis aller Beteiligten. Man kann auch als einzelne/r Miterbin/Miterbe den Antrag (formlos) beim Schiedsgerichtshof stellen, der es dann auf Wunsch übernimmt, die Bereitschaft der anderen Beteiligten abzuklären.
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
Wenn alle Miterben einer Schlichtung zugestimmt haben, nimmt die Schlichtungsstelle das Verfahren an und sucht eine/einen passende/n Schlichter:in, wobei die Erben auch gemeinsame Vorschläge machen können. Den weiteren Ablauf der Schlichtung bestimmt die/der Schlichter:in in Abstimmung mit den Beteiligten. Wenn es eine Schlichtungsklausel im Testament gibt, sollten die Erben dies der/dem Schlichter:in mitteilen. Meist wird sehr zeitnah ein Treffen aller Parteien (erster Schlichtungstermin) vereinbart, der auf Wunsch auch digital als Videokonferenz stattfinden kann.
In einer Schlichtung werden alle Parteien mit ihren Anliegen gehört. Ziel ist eine eigenverantwortliche, selbstbestimmte Konfliktlösung. Die/Der Schlichter:in leitet und strukturiert das Verfahren, unterstützt den Verhandlungsprozess und kann auch erbrechtliche Fachkenntnisse einbringen. Ob die Schlichtung mit einer Einigung endet, entscheiden die Parteien selbst. Anders als vor Gericht können sie auch sinnvolle Vereinbarungen für die Zukunft treffen. So wird sichergestellt, dass der Konflikt vollständig gelöst und keine dauerhafte Zerrüttung der Familienverhältnisse zu befürchten ist.
Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Die Vermittlung eines geeigneten Schlichters durch den Schiedsgerichtshof und die Betreuung des Verfahrens kosten maximal € 300,-. Davon werden die ersten € 150,- bei Antragstellung fällig und der Rest, wenn das Verfahren angenommen und eine/ein passende/r Schlichter:in gefunden wurde.
Hinzu kommen die Kosten für die/den Schlichter:in. In der Regel wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des Konflikts, ein Stunden- oder Tagessatz bestimmt. Die Kosten fallen jedenfalls deutlich geringer aus als die Kosten eines entsprechenden Gerichtsverfahrens.
Beispiel:
Nach dem Tod der Eltern streiten die beiden Kinder über die Verteilung des Nachlasses, zu dem neben Barvermögen und Schmuck auch ein Mietshaus gehört. Wert insgesamt ca. € 500.000,-.
Geschätzte Kosten eines gerichtlichen Streits:
Schon in der ersten Instanz belaufen sich die Gerichtskosten auf über € 11.700,-. Hinzu kommen auf jeder Seite Anwaltskosten von ca. € 10.500,-, womit sich das Kostenrisiko im Fall des Unterliegens auf fast € 33.000,- summiert. Würde der Streit dann bis zur letzten Instanz durchgefochten, könnten auf die unterliegende Partei Kosten von über € 123.000,- zukommen.
Geschätzte Kosten einer Schlichtung:
Die Parteien vereinbaren mit der/dem Schlichter:in einen angemessenen Stundensatz, der sich - in Abhängigkeit vom Nachlasswert und der hier erbrechtlich eher einfachen Lage - auf € 200,- beläuft. Veranschlagt man z.B. für die/den Schlichter:in 10 abzurechnende Stunden, fallen Gebühren in Höhe von € 300,- für den Schiedsgerichtshof und € 2.000,- für die/den Schlichter:in an.
Für eine eventuelle notarielle Beurkundung fallen je nach Umfang der Einigung zusätzlich Gebühren von maximal € 1.870,- an. In eine solche Urkunde ließe sich auch eine Vollstreckungsunterwerfung aufnehmen, womit sie wie ein Gerichtsurteil durchsetzbar wäre.
4. Streiten vor Gericht mit Rechtsanwalt
Wenn Erben sich – mit höheren Kostenrisiken – richtig streiten müssen, weil sich einvernehmliche Lösungen nicht erreichen lassen, dann kann dies vor einem staatlichen Gericht oder einem privaten Schiedsgericht geschehen. Letzteres ist z.B. sinnvoll, wenn alle ein Interesse daran haben, die Öffentlichkeit auszuschließen, setzt allerdings voraus, dass alle Streitparteien dem Schiedsverfahren zustimmen.
Anders als bei einer selbst verhandelten Lösung, geben die Erben die Konfliktentscheidung im gerichtlichen Verfahren aus der Hand. Das Gericht entscheidet; allerdings nur über jene Fragen, die ihm zur Entscheidung vorgelegt wurden. Es kann daher sein, dass der Streit über eine noch unbehandelte Teilfrage auch nach dem Urteil weitergeht.
Die Vertretung durch Fachanwält:innen ist daher dringend zu empfehlen. Sprechen Sie uns an. Das Erblotse-Netzwerk besteht aus den besten und erprobtesten Erbrechtsanwält:innen.
5. Prozessfinanzierung
Die Hinzuziehung von Expert:innen zur Streitlösung kostet Geld. Wer den Rechtsweg einschlagen will, muss Gerichts- und Anwaltskosten vorfinanzieren. Nicht jeder Hinterbliebene, der seine Rechte durchsetzen will, hat diese Mittel zur Verfügung. Auf den Nachlass kann zur Finanzierung der Streitkosten zudem nur mit Zustimmung aller Erben zugegriffen werden, so dass auch dieser Weg meist verwehrt bleibt. Damit Hinterbliebene dennoch die Chance haben, zu ihrem Recht zu kommen, arbeitet der Erblotse mit einem renommierten, erfahrenen Prozessfinanzierer zusammen.
Eine Prozessfinanzierung kommt ab einer Streitsumme von € 100.000,- in Betracht. Nach Prüfung des Einzelfalles übernimmt der Prozessfinanzierer die Kosten einer (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung und erhält im Erfolgsfall eine Vergütung, deren Höhe sich am Erlös der Auseinandersetzung bemisst.
Nach dem Login auf der Erblotse-Plattform können Erben im Bereich Streitbeilegung unverbindlich und kostenfrei ihren Fall prüfen und sich ein Angebot für eine Prozesskostenfinanzierung erstellen lassen.
6. Alternative: Nachlassverwalter:in
Es kommt vor, dass Hinterbliebenen der Erbfall und die damit verbundenen Auseinandersetzungen über den Kopf wachsen und sie den Fall insgesamt in die professionellen Hände einer Nachlassverwalterin/eines Nachlassverwalters übergeben wollen, der ihn fachkundig für sie löst. Für diesen Fall bietet der Erblotse ein Netzwerk zertifizierter Nachlassverwalter:innen.
Interessiert an mehr Informationen und Hilfen? Dann beantworten Sie uns hier ein paar Fragen zur Einschätzung Ihrer Situation und es geht los!
Wir führen Sie zuerst durch einen kurzen Fragebogen – mit Ihren Antworten erstellt der Erblotse sofort eine auf Ihren Erbfall abgestimmte Anleitung.