Wir helfen Organisationen.
Ihre Organisation hat geerbt.
Wir regeln den Nachlass für Ihre Organisation.
Immer mehr Menschen entscheiden sich, Teile oder ihr gesamtes Vermögen an Stiftungen und Non-Profit-Organisationen zu vererben. Ihre Organisation hat eine solche Erbschaft gemacht, Ihnen fehlen jedoch das Wissen und/oder die Mitarbeiter, um die Erbschaft mit ihren vielen Anforderungen, Fristen und Aufgaben zu regeln?
Unsere erfahrenen Nachlass-Experten übernehmen die mit der Erbschaft verbundenen verantwortungsvollen Aufgaben. Es gilt, alle mit dem Nachlass verbundenen Vermögensgegenstände in Ihr Eigentum zu übertragen und dabei Fristen sowie rechtliche und steuerliche Anforderungen zu erfüllen. Wichtig ist dabei, den Ruf Ihrer Organisation nicht zu beschädigen und Gefahren für die Gemeinnützigkeit zu vermeiden.
So helfen wir, den geerbten Nachlass abzuwickeln:
Fall selbst bearbeiten
Sie regeln den Nachlass selbständig. Dazu führen wir Sie auf unserer Plattform durch die verschiedenen Schritte und Aufgaben, die Sie zur Regelung des Erbes erledigen müssen.
So bekommen Sie z.B. Informationen zu
Glossar zu wichtigen Themen und Erbratgeber
Fristen, die Sie einhalten müssen
Nutzung des Erbquotenrechners
Bewertungshilfen bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses
Hilfe bei der Bewertung und dem Verkauf von Immobilien
Erstellung des Nachlassverzeichnisses
Ausdruck von Nachlassverzeichnissen für verschiedene Zwecke (z.B. für die Erbscheinsbeantragung, die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen, die Erbschaftssteuererklärung)
Fall von Experten regeln lassen
Sie beauftragen einen unserer Nachlass-Experten. Sie/Er übernimmt die vollständige Regelung des Erbfalls. Konkrete Aufgaben, die wir für Sie dabei übernehmen:
Prüfung der Werthaltigkeit des Nachlasses innerhalb der Ausschlagungsfrist
Nachlass erfassen, sichern und Nachlassverzeichnis erstellen
Hausrat bewerten und verkaufen oder entsorgen.
Immobilien versorgen, z.B. Kündigung, Räumung und Übergabe von Mietwohnungen, Bewertung und Verkauf von Immobilien
Rechtliche Fragen klären
Steuerliche Fragen klären
Gegebenenfalls Erbscheinantrag vorbereiten
Vermächtnisse und ggfs. Pflichteilsansprüche anderer Beteiligter am Erbfall prüfen und regeln
Ausstehende Einkommenssteuer und andere Steuererklärungen erledigen
Die Honorierung erfolgt bei der Gesamtabwicklung in Anlehnung an die Rheinische Tabelle nach Absprache und wird aus dem Nachlass bezahlt.
Nehmen Sie über organisationen@erblotse.de Kontakt zu uns auf und erfahren Sie mehr über die Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können.