
Kunst geerbt? Expertentipps für Nachlässe mit Kunst und anderen hochwertigen Gegenständen
Wer Kunst oder wertvolle Sammlerstücke erbt, steht vor komplexen Entscheidungen. Der Artikel zeigt, wie unabhängige Bewertung, strukturierte Inventarisierung und professionelle Beratung helfen, Fehler zu vermeiden und bestmögliche Verkaufserlöse zu erzielen.
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Kunst geerbt?
Expertentipps für Nachlässe mit Kunst und anderen hochwertigen Gegenständen
Wer Kunst oder wertvolle Sammlungsstücke erbt, steht oft vor schwierigen Entscheidungen: Was ist das wirklich wert, und wie lässt sich der Nachlass gerecht und sinnvoll verwerten? Eine strukturierte Bewertung und unabhängige Beratung helfen, Fehler zu vermeiden und den bestmöglichen Erlös zu erzielen.
Worauf Erben bei der Be- und Verwertung eines Nachlasses achten sollten
von Matthias Batz und Manuela Scheubel, Truffle Art Advisory, Frankfurt am Main
Kunst und hochwertige Sammlerstücke wie Antiquitäten, Schmuck, Designobjekte, seltene Weine, historische Musikinstrumente, Diamanten, Münzbestände oder Oldtimer befinden sich in vielen Nachlässen. Ihr materieller Wert ist jedoch oft schwer einzuschätzen. Für Erben kann das schnell zur Herausforderung werden.
Wer Kunst oder seltene Sammlerobjekte erbt, steht zunächst vor der Frage, welchen finanziellen Wert diese Stücke tatsächlich besitzen. Ihr Verkehrswert muss zudem den Finanzbehörden gemeldet werden. Das bedeutet: Ein Sachverständiger sollte beauftragt werden, der alle Objekte im Nachlass begutachtet und sachgerecht bewertet.
Qualifizierte Beratung zahlt sich aus
Oft spiegeln geerbte Sammlungen vor allem die Leidenschaft des Erblassers wider – eine Passion, die die Erben nicht immer teilen. Häufig besteht daher der Wunsch, die Kunstsammlung zu veräußern. Gerade in Erbengemeinschaften ist das manchmal der einzige Weg, um den Nachlass fair aufzuteilen.
Bevor man jedoch vorschnell entscheidet, eine Kunstsammlung einem Händler oder Auktionshaus zu überlassen, lohnt sich eine unabhängige fachliche Beratung. Erfahrene Kunstberater oder Kunstsachverständige kennen die Mechanismen des Marktes genau und können so dazu beitragen, den bestmöglichen Verkaufserlös zu erzielen.
Zur professionellen Nachlassberatung gehört neben der Erstellung eines Wertgutachtens auch eine sorgfältige Inventarisierung: Alle Stücke von relevantem Wiederverkaufswert werden dokumentiert, ihr Erhaltungszustand geprüft und in einer Inventarliste erfasst. Das ist entscheidend, denn der Zustand eines Kunstwerks beeinflusst seinen Wert erheblich und diese strukturierte Vorarbeit zahlt sich wirtschaftlich beim Verkauf aus.
Darüber hinaus sollten die Objekte nach Qualität und kunsthistorischer Bedeutung geordnet werden, um auf dieser Grundlage einen Verwertungsplan zu entwickeln. Wichtig ist die Frage, über welchen Kanal welches Werk den besten Erlös erzielen kann – Auktionshaus, Galerie oder Privatverkauf.
Auktionshäuser können die gesamte Bandbreite einer Sammlung selten allein abdecken.
Regionale Häuser verfügen zwar über Nähe und Flexibilität, haben aber meist kleinere Käuferschichten und geringere Marketingmittel. Internationale Häuser nehmen dagegen nur Spitzenstücke an.
Darum ist es in der Regel sinnvoll, mit mehreren Auktionshäusern parallel zu arbeiten – regional, national und international. So lässt sich das Potenzial einer Sammlung am besten ausschöpfen.
Ein hinzugezogener unabhängiger Berater kann auch bei den Vertragsverhandlungen mit diesen Auktionshäusern, aber auch mit Galerien und Händlern wertvolle Unterstützung leisten und aufgrund seiner langjährigen Expertise optimale Konditionen aushandeln.
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Exemplarischer Ablauf: Verwertung eines Nachlasses mit Kunst durch einen professionellen Dienstleister
- Sichtung – Erfassung der Ist-Situation anhand von Fotos, Videos oder bei einem Termin vor Ort.
Ziel ist, einen Überblick zu gewinnen und frühzeitig Fehler zu vermeiden – nichts sollte unüberlegt verkauft werden.
- Clustering – Aufteilung der Objekte nach Wertigkeit und Marktpotenzial.
So lassen sich besonders hochwertige Stücke von dekorativen Objekten trennen und gezielt vermarkten.
- Verkauf im Auftrag – Definition des optimalen Verkaufswegs: Auswahl geeigneter Auktionshäuser oder Galerien, Vertragsverhandlungen und logistische Koordination. Die Verträge werden im Namen der Erben geschlossen, nicht im Namen der Berater.
- Erlös – Der Verkaufserlös wird transparent abgerechnet und den Erben gutgeschrieben.
Eine unabhängige Prüfung der Abrechnung sorgt für Nachvollziehbarkeit und Sicherheit.
Exkurs: Steuerliche Besonderheiten
Private Erben können unter Umständen von der sogenannten „kleinen Kulturgutbefreiung“ für Kunstwerke (§ 13 Abs. 1 Nr. 2a ErbStG) profitieren. Sie ermöglicht einen Erbschaftsteuerbefreiung von bis zu 60 %, wenn Kunstwerke aufgrund ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegen.
Dafür ist meist ein Sachverständigengutachten nötig, ebenso der Nachweis, dass die Werke in angemessenem Umfang der Öffentlichkeit zugänglich sind und die Unterhaltungskosten die Einnahmen übersteigen.
Eine vollständige Steuerbefreiung („große Kulturgutbefreiung“) kann gewährt werden, wenn sich die Werke seit mehr als 20 Jahren im Familienbesitz befindet oder als nationales Kulturgut eingetragen ist – was jedoch den späteren Verkauf deutlich einschränkt.
Unter bestimmten Bedingungen kann Kunst sogar direkt an den Staat übergeben werden, um Erbschaftssteuer zu begleichen (§ 224a AO). In diesem Fall erfolgt die Übergabe meist an ein öffentliches Museum – allerdings besteht für den Staat keine Verpflichtung, dieses Angebot anzunehmen.
Fazit
Die Be- und Verwertung eines Nachlasses mit Kunstwerken oder wertvollen Sammlungsstücken erfordert Erfahrung, Planung und Marktkenntnis. Ein strukturierter Ablauf spart Zeit, Nerven und Geld.
Wer frühzeitig unabhängige Beratung in Anspruch nimmt, vermeidet Fehler und profitiert von objektiver Einschätzung, Marktkenntnis und einem transparenten Prozess: die beste Grundlage, um den Nachlass mit Ruhe und Verantwortung zu regeln und das Wertpotenzial der geerbten Kunst im Interesse der Erben voll auszuschöpfen.
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