Testament schreiben: Ein Leitfaden

Alexander Bars
Rechtsanwalt
Stand:
March 25, 2024
Lesedauer:
4
min

Das Schreiben eines Testaments ist eine wichtige Aufgabe, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Ein wohl überlegtes Testament bietet Ihnen und Ihren Lieben Sicherheit und kann Streitigkeiten verhindern. Hier finden Sie einen detaillierten Leitfaden, wie Sie Ihr Testament aufsetzen können.

Inhalt:

 

Die Bedeutung des Testaments

 Ein Testament ist ein juristisches Dokument, in dem festgelegt wird, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Ohne ein Testament wird Ihr Nachlass unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt, was nicht unbedingt Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht. Mit einemTestament stellen Sie sicher, dass Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden.

„Sie wissen nicht, wer Ihre gesetzlichen Erben sind? Wir zeigen es Ihnen! Bei Bedarf können Sie auch Ihr Testament schreiben."
Dr. Birte Gall,
Mitgründerin von Erblotse

Hier Testament nach Vorlage schreiben!

Testament schreiben: Welche Form muss ich beachten?

Für die Erstellung eines einfachen Testaments ist es ganz wichtig, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen:

1. Testierfähigkeit und Alter

Personen können nur noch testieren, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments die Bedeutung des Testaments einsehen und nach dieser Einsicht noch handeln können. Sollten hier Zweifel bestehen, können diese nur durch ein neurologisches Gutachten ausgeräumt werden. Eine Einschätzung des Hausarztes ist zwar nicht verbindlich aber bei Streitigkeiten über die Testierfähigkeit kann es jedenfalls als Indiz herangezogen werden.

Ab Vollendung des 16. Lebensjahrs können Sie notarielle Testamente errichten. Ab Vollendung des 18. Lebensjahrs dann auch grundsätzlich eigenhändige Testamente.

2. Handschriftlich geschrieben und unterschrieben

Möchten Sie das Testament selbst verfassen müssen Sie unbedingt den kompletten Text selbst handschriftlich schreiben und unterschreiben. Nutzen Sie hierbei auch im besten Fall Ihre normale Unterschrift und fügen Sie danach nichts mehr als „P.s.“ hinzu oder unterschreiben Sie diesen Zusatz mit Ort und Datum erneut.

3. Überschrift, Ort, Datum, Ersteller

Zwar ist es keine Pflicht aber es empfiehlt sich dringend, dass Sie bei Ihrem Testament eine Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ wählen, damit im Nachhinein klar ist, dass es sich wirklich um Ihren letzten Willen und nicht nur um einen Entwurf handelt. Ebenso sollten Sie den Ort und das Datum der Errichtung aufnehmen. Hierdurch können Streitigkeiten vermieden werden, ob Sie beispielsweise zu diesem Zeitpunkt noch testierfähig waren oder welches Testament ggf. welchem vorgehen soll.

Auch empfiehlt es sich seinen Namen, Geburtsdatum und ggf. seine Adresse aufzunehmen, damit das Testament Ihnen im Zweifel auch zugeordnet werden kann.

4. Entgegenstehende Testamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge

Sollten Sie in der Vergangenheit schon ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertag geschlossen haben, sollten Sie sich genau darüber informieren, inwieweit Sie überhaupt noch testieren können oder auch wollen.

Sollten Sie davor nur ein oder mehrere Testamente erstellt aber kein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag geschlossen haben, können Sie grundsätzlich noch frei testieren.

Soweit Sie alte Verfügungen aus ihren vorherigen Testamenten nicht durch neue ersetzen, bleiben diese bestehen! Es kann daher Sinn machen bei der Erstellung des neuen Testaments zunächst alle Verfügungen aus den vorherigen Testamenten zu widerrufen und dann noch einmal seinen letzten Willen komplett am Stück zu verfassen.

Sie möchten ein Testament erstellen oder haben geerbt?

Testament schreiben: Was will ich regeln?

Bevor Sie Ihr Testament schreiben, sollten Sie sich klar machen, wer Ihre gesetzlichen Erben sind. Dies ist der Ausgangspunkt für abweichende Regelungen. Um zu bestimmen, wer Ihre gesetzlichen Erben sind, können Sie sich hier informieren.

Abkömmlinge, Ehepartner und die eigenen Eltern können zudem Pflichtteilsansprüche haben. Wollen Sie Pflichtteilsberechtigte nicht bedenken, müssen Sie damit rechnen, dass diese nach Ihrem Tod gegen die Erben ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen können. Bei Bedarf erfahren Sie hier mehr darüber.

Sollten Sie nun andere Wünsche haben, empfiehlt es sich klare einfache Regelungen niederzuschreiben. Bedenken Sie, dass bei mehrdeutigen Formulierungen häufig Streit entsteht, selbst wenn Sie die Formulierungen für eindeutig erachten. Daher empfiehlt es sich bei komplexeren Wünschen immer einen Experten zu befragen. Sollten Sie hierbei Bedarf haben, können Sie sich gerne an einen unserer Partneranwälte wenden.

Die nun einfachste Regelung ist es Ihr Vermögen nach Quoten aufzuteilen. Beachten Sie hierbei, dass alle Quoten zusammen wieder 100% ergeben, um Auslegungsfragen zu vermeiden. Die von Ihnen eingesetzten Erben sollten zudem klar identifizierbar sein. Ausreichend ist hier in der Regel der komplette Vor- und Nachname, sowie das Geburtsdatum. Weitere Informationen, wie die Adresse oder die Verwandtschaftsbeziehung können weitere Klarheit verschaffen.

Neben Erben können Sie auch noch Vermächtnisnehmer einsetzen. Vermächtnisnehmer bekommen keinen Anteil am gesamten Nachlass, sondern nur einen Anspruch gegen den Erben auf eine bestimmte Sache oder einen bestimmten Geldbetrag, die oder den Sie der Person zukommen lassen wollen. Bedenken Sie auch hier den Gegenstand so gut es geht zu beschreiben, damit nach ihrem Tod klar ist, was der Bedachte genau bekommen soll.

Ob eine Person Erbe oder Vermächtnisnehmer wird bestimmt sich nicht allein danach, wie Sie die Person in Ihrem Testament bezeichnet haben. Es kommt auf Ihren Willen an, der irgendwie im Testament angedeutet werden muss. Wollen Sie z.B. Ihrem Patenkind nur „zwei Unzen Krügerrand“ vererben, ist damit ein Vermächtnis gemeint, da das Patenkind nach diesem Willen gerade keinen Anteil am gesamten Nachlass haben soll.

Wollen Sie eine Person sowohl als Erben einsetzen, als ihr auch einen bestimmten Gegenstand vermachen, müssen Sie sich genau überlegen, was Sie möchten und dies auch gut und klar formulieren, da es sonst häufig zu Streit kommt. Soll die Person über ihre Erbquote hinaus den Gegenstand bekommen oder soll sie ihre Erbquote bekommen, worin dann der Gegenstand beinhaltet sein soll?
Sollten sie hier Bedenken haben, empfiehlt es sich die Personen der Erben und die Personen der Vermächtnisnehmer klar zu trennen oder sich durch rechtliche Unterstützung abzusichern.

Darüber hinaus kann man natürlich noch eine Vielzahl an anderen Dingen regeln. Aufgrund der komplexen Wechselwirkungen die das erzeugen kann, bietet es sich hier regelmäßig an sich von einem Expertenberaten zu lassen. Weitere Regelungen sind z.B.:

  • Auflagen
  • Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer
  • Zweckvermächtnis, Wahlvermächtnis, abweichender Beschwerter für das Vermächtnis
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Rechtswahl
  • Bedingungen und Befristungen
  • U.U. Entziehung des Pflichtteils

 

Testament Vorlage und Muster: Hilfreiche Werkzeuge

Eine Testament Vorlage oder ein Testament Muster kann eine nützliche Hilfe sein, um kein wesentliches Element zu vergessen. Diese Mustervorlagen bieten oft eine gute Struktur und Beispiele für Formulierungen. Allerdings sollte eine Mustervorlage immer an die persönliche Situation angepasst werden. Auf der folgenden Seite haben wir für Sie einige Beispiele und auch Musterformulierungen bereitgestellt, von denen Sie sich inspirieren lassen können: Wer erbt ohne Testament und was möchte ich ändern?

 

Fazit

Ein Testament zu schreiben ist ein wichtiger Schritt, um Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln und Ihren Angehörigen Klarheit zu verschaffen. Nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen und ziehen Sie gegebenenfalls professionelle Beratung heran, um sicherzustellen, dass Ihr Testament Ihren Willen genau widerspiegelt und rechtlich Bestand hat.

Häufig gestellte Fragen zum Schreiben eines Testaments

Wie verfasse ich ein Testament? Wenn Sie ein Testament verfassen, sollten Sie sich zunächst überlegen, was darinstehen soll. Insbesondere, wer wie bedacht werden soll. Holen Sie sich bei Bedarf Hilfe für den Inhalt oder die Formulierungen. Schreiben und unterschreiben Sie Ihr Testament handschriftlich und gut leserlich, versehen Sie es mit Ort, Datum und einer aussagekräftigen Überschrift und bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf oder hinterlegen Sie es vielleicht sogar beim Amtsgericht.
Wie kann ich ein Testament ohne Notar verfassen? Sie können ein Testament ohne Notar errichten, indem Sie es komplett handschriftlich und gut leserlich schreiben, mit Ort, Datum und einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit Ihrem vollen Namen unterschreiben.
Ist ein handschriftliches Testament auch ohne Notar gültig? Ja, ein handschriftliches Testament ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig, wenn es vom Erblasser persönlich handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde.
Was kostet das Aufsetzen eines Testaments? Die Kosten für das Aufsetzen eines Testaments durch einen Notar oder auch Rechtsanwalt sind unterschiedlich und hängen in der Regel primär vom Wert des Nachlasses ab. Der Rechtsanwalt ist in seiner Kostengestaltung recht frei. Die Kosten für ein notarielles Testament hängen hingegen strikt vom Nachlasswert ab.
Wann wird ein Testament nicht anerkannt? Ein Testament wird nicht anerkannt, wenn es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In Deutschland gibt es nämlich bestimmte Formvorschriften für ein Testament. Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es diesen Anforderungen entspricht. Das Testament ist beispielsweise unwirksam, wenn es nur handschriftlich unterschrieben wurde aber der Inhalt vorgedruckt war. Wenn kein wirksames Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

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