Haushaltsauflösung nach Todesfall

Dr. Thomas Asmus
Mitgründer, Rechtsanwalt und Steuerberater
Stand:
February 12, 2024
Lesedauer:
4
min

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt er nicht nur Trauer, sondern auch viele Dinge, die geregelt werden müssen. Eines davon ist die Räumung oder Auflösung des Haushalts, in dem der Verstorbene gelebt hat. Das kann eine emotionale und organisatorische Belastung für die Hinterbliebenen sein, die sich mit vielen Fragen konfrontiert sehen. In diesem Artikel wollen wir Ihnen einige Tipps und Informationen geben, wie Sie eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall möglichst stressfrei abwickeln können.

In diesem Artikel finden Sie unter anderem Informationen zu den folgenden Themen:

Verantwortlichkeit für die Haushaltsauflösung

Die Verantwortung für die Haushaltsauflösung liegt bei den Erben des Verstorbenen. Diese können entweder durch ein Testament bestimmt sein oder gemäß der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Die Erben müssen gemeinsam entscheiden, wie sie mit dem Nachlass umgehen möchten und wer die Wohnung oder das Haus übergeben soll.

 

Kündigung des Mietvertrags oder Verbleib der Immobilie

Wenn der Verstorbene Mieter war, gehört das Mietverhältnis zum Erbe und endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Das bedeutet, dass Sie als Erben den Mietvertrag kündigen oder übernehmen müssen. Insbesondere wenn der Erblasser alleiniger Mieter war, haben Sie als Erben innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Vermieter. Die Monatsfrist beginnt frühestens, wenn Sie vom Tod erfahren haben. Die Kündigung wird, wenn sie bis zum dritten Werktag eines Monats abgegeben wird, zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Kündigen Sie also beispielsweise am 02.01., wird die Kündigung zum 31.03. wirksam. Nutzen Sie hierzu am besten unseren kostenlosen Erblotse-Kündigungsservice, um sich Zeit und Arbeit zu ersparen. Erstellen Sie sich hierfür einfach ein Konto auf Erblotse.de und wählen Sie "Zeitkritische Aufgaben erledigen".

Wenn der Verstorbene Eigentümer war, geht das Eigentum an der Immobilie auf die Erben über. Sie müssen sich dann darüber einigen, ob sie die Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen wollen. Wenn es mehrere Erben gibt und diese sich nicht einigen können, kann in den meisten Fällen jeder Miterbe beim Nachlassgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, muss dieses beachtet werden. Das Testament kann bestimmen, wer die Immobilie erbt oder wer sie räumen oder auflösen soll. Das Testament muss beim Nachlassgericht eröffnet werden.

Haushaltsauflösung in Eigenregie

Denken Sie bei einer Erbengemeinschaft unbedingt daran im Einvernehmen aller vorzugehen!

1. Durchsicht und Sortierung des Hausrats

Wenn Sie die Haushaltsauflösung selbst durchführen möchten, sollten Sie zunächst alle persönlichen Gegenstände des Verstorbenen wie Fotos, Briefe, Schmuck, etc. beiseitelegen und entscheiden, ob Sie diese behalten, verschenken oder entsorgen wollen. Dann sollten Sie den restlichen Hausrat in drei Kategorien einteilen: Wertgegenstände, die Sie verkaufen oder spenden können, brauchbare Gegenstände, die Sie selbst nutzen oder verschenken können, und unbrauchbare Gegenstände, die Sie entsorgen müssen. Dabei sollten Sie auch auf mögliche Erinnerungsstücke oder Sammlerstücke achten, die einen besonderen Wert haben könnten.

2. Entsorgung oder Verwertung von Möbeln und anderen Gegenständen

Für die Entsorgung oder Verwertung von Möbeln und anderen Gegenständen haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel einen Flohmarkt veranstalten, einen Ankaufservice nutzen, eine Auktion oder einen Online-Verkauf organisieren, eine Spendenorganisation kontaktieren oder einen Container bestellen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie die Kosten und den Zeitaufwand für jede Option abwägen und sich über mögliche steuerliche oder rechtliche Konsequenzen informieren.

3. Reinigung und Übergabe der Wohnung oder des Hauses

Wenn Sie die Wohnung oder das Haus geräumt oder aufgelöst haben, müssen Sie diese noch reinigen und an den Vermieter oder den Käufer übergeben. Dabei sollten Sie sich an den vertraglichen Vereinbarungen orientieren und eventuelle Schäden dokumentieren. Sie sollten auch alle Schlüssel zurückgeben und die Zählerstände ablesen. Wenn es sich um Eigentum handelt und Sie die Wohnung oder das Haus vermieten wollen, sollten Sie sich rechtzeitig nach einem geeigneten Nachmieter umsehen.

Haushaltsauflösung durch professionellen Dienstleister

Je nachdem wie viele Besitztümer der Verstorbene im Laufe seines Lebens angesammelt hat, kann sich die Haushaltsauflösung als kleine oder große Herausforderung entpuppen. Wer sich nicht im Stande fühlt, die Räume zu entrümpeln und zu säubern, kann einen spezialisierten Anbieter damit beauftragen. Dieser beurteilt jedes einzelne Stück, weist auf Wertgegenstände hin, die besser aufbewahrt oder verkauft werden sollten, und übernimmt oft auch die Renovierung. Diese Dienstleistung ist zwar kostenpflichtig, aber dafür ersparen Sie sich viel Zeit und Arbeit. Gerade der zeitliche Aspekt, kann wichtig werden, wenn Sie bei Wohneigentum währenddessen gegebenenfalls Mieteinnahmen verlieren. Bei einer Mietwohnung bekommen Sie Schwierigkeiten, wenn sie mit Ablauf des Mietvertrags nicht bereit zur Übergabe ist.

Kosten einer Haushaltsauflösung

Die Kosten einer Haushaltsauflösung variieren je nachdem, ob Sie sie selbst durchführen oder einen Dienstleister beauftragen. Wenn Sie die Haushaltsauflösung selbst abwickeln, müssen Sie vor allem die Kosten für die Entsorgung oder Verwertung der Gegenstände berücksichtigen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für einen Container, eine Sperrmüllabfuhr, eine Altkleidersammlung oder eine Flohmarktgebühr. Die Kosten können je nach Region und Umfang des Hausrats sehr unterschiedlich ausfallen. Grobgeschätzt, können Sie mit etwa 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter rechnen. Es empfiehlt sich, sich Unterstützung von Familie, Freunden oder Nachbarn zu holen, wenn Sie die Haushaltsauflösung selbst abwickeln. Das kann Ihnen nicht nur Zeit und Arbeit sparen, sondern auch emotional helfen.

Wenn Sie einen Dienstleister mit der Haushaltsauflösung beauftragen, müssen Sie zusätzlich die Kosten für die Arbeitszeit, das Material und die Anfahrt bezahlen. Die Kosten hängen von der Größe und dem Zustand der Wohnung oder des Hauses, der Menge und dem Wert der Gegenstände, der Entfernung zum Entsorgungsort und dem Anbieter ab. Grobgeschätzt können Sie mit etwa 18 bis 40 Euro pro Quadratmeter rechnen. Vergleichen Sie mehrere Angebote von verschiedenen Dienstleistern, um Kosten zu sparen. Achten Sie dabei auch auf Referenzen und Bewertungen, um einen seriösen Anbieter zu finden.

Fazit

Eine Räumung oder Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ist eine anspruchsvolle Aufgabe für die Hinterbliebenen. Es gibt viele rechtliche, organisatorische und emotionale Aspekte zu beachten. Doch mit einer guten Planung und Vorbereitung, einer klaren Kommunikation unter den Erben und einer angemessenen Unterstützung kann dieser Prozess erfolgreich gemeistert werden. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel einige nützliche Tipps und Informationen gegeben hat, wie Sie eine Räumung oder Haushaltsauflösung nach einem Todesfall bewältigen können.

 

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Häufig gestellte Fragen zur Haushaltsauflösung im Todesfall

Wer bezahlt die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall? Die Kosten der Haushaltsauflösung variieren je nach Größe der Wohnung, Umfang des Hausrats und Art der Entsorgung und müssen von den Erben getragen werden.
Wer muss die Wohnung eines Verstorbenen räumen? Die Haushaltsauflösung nach dem Tod eines Bewohners ist in der Regel Aufgabe der Erben. Die Erben können die Wohnung entweder selbst räumen oder ein professionelles Unternehmen damit beauftragen.
Wer bezahlt die Wohnungsauflösung im Todesfall ohne Erben? Die Wohnungsauflösung nach dem Tod eines Mieters ohne Erben ist eine Aufgabe, die der Vermieter oder ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlasspfleger übernehmen muss. Die Kosten der Wohnungsauflösung werden grundsätzlich aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt, sofern dieser ausreichend ist.
Kann ich die Wohnung auch ohne Erbschein kündigen? Wenn Sie Alleinerbe sind oder alle Erben sich einig sind, die Wohnung kündigen zu wollen, benötigen Sie in der Regel keinen Erbschein. Sie können dem Vermieter die Kündigung schriftlich mitteilen und sich durch andere Dokumente wie das Testament des Verstorbenen oder eine Sterbeurkunde ausweisen. Der Vermieter kann jedoch einen Erbschein verlangen, wenn er Zweifel an Ihrer Erbenstellung hat.
Wie lange habe ich Zeit, die Wohnung nach einem Todesfall zu räumen? Die gesetzliche Kündigungsfrist ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, wenn Sie die Wohnung innerhalb eines Monats nach dem Todesfall kündigen.

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