Sie sind Erbe oder Testamentsvollstrecker und müssen ein Nachlassverzeichnis erstellen. Sie erhalten eine vollständige Übersicht über die geerbten Vermögensgegenstände, den sogenannten Nachlass eines Verstorbenen.
Damit Sie einen umfassenden Überblick über den Nachlass bekommen, folgen Sie der intuitiv gestalteten Vorlage und geben die Vermögenswerte sowie Schulden und Verbindlichkeiten aus dem Nachlass Schritt für Schritt ein. Sie erhalten dabei Hinweise für die Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände.
Sie nehmen dabei alle Wertgegenstände einzeln auf. Die übersichtliche Darstellung gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die Daten, die Sie bereits eingegeben haben.
Sie können sich die Werte in einer übersichtlichen Liste ausgeben lassen. Die Werte der einzelnen Vermögensgruppen werden dabei automatisch summiert und Schulden und Verbindlichkeiten abgezogen. Fertig! Nun müssen Sie die Liste nur noch auf Ihrem heimischen Drucker ausdrucken.
Mit dem digitalen Nachlassverzeichnis können Sie die gerechte und transparente Verteilung des Erbes unter den Miterben vornehmen. Und Sie können den Anteil für die Pflichtteilsberechtigten berechnen.
Sie können die Daten im Anschluss für weitere Verzeichnisse nutzen, die Sie erstellen wollen oder müssen. Sie müssen die Daten nicht erneut eingegeben und ermitteln.
Die Daten können Sie mit Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern teilen; dies erleichtert Ihnen die Arbeit.
Mit dem Erbfall übernehmen die Erben die Rechte und Pflichten des/der Verstorbenen. Dies nennt sich Nachlass und umfasst das Vermögen der/des Verstorbenen mit allen Vermögensgegenständen sowie Schulden und Verbindlichkeiten. Ein Nachlassverzeichnis ist also im Kern ein Inventar, das die Vermögensgegenstände, Schulden und Verbindlichkeiten des/der Verstorbenen enthält.
Der Testamentsvollstrecker hat für die Erben ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und dieses den Erben zu übergeben. Während die Erben zur Anzeige des Erbfalls beim Finanzamt zuständig bleiben, hat der Testamentsvollstrecker die Erbschaftsteuererklärung zu erstellen.
Sind Pflichtteilsberechtigte am Erbfall beteiligt, so haben Sie einen Anspruch gegenüber den Erben auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Aus diesem Nachlassverzeichnis ergibt sich der Vermögenswert des geerbten Nachlasses. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung des Anteils der Pflichtteilsberechtigten.